Innenstadt

Radevormwald

Herzlich Willkommen !

… auf der neuen Projektwebsite zum Umsetzungsprozess des Integrierten Handlungskonzeptes Innenstadt Radevormwald II. Über diese Internetseite können Sie als Bürgerinnen und Bürger, lokale Akteure und einfach Interessierte sich fortlaufend über die Umsetzung der innerstädtischen Entwicklungsprojekte informieren. Außerdem wird es immer wieder Möglichkeiten geben, sich zu beteiligen und zu äußern.

Bild5 Perrspektive Radevormwald

Private Maßnahme umgesetzt im Rahmen des Haus- und Hofflächenprogramms

AKTUELLES

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Nächster Bauabschnitt an der Graben-/Weststraße beginnt am 12.06.2024
Die Arbeiten in der Graben- und Weststraße gehen voran, nun folgt der dritte...
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Perrspektive Radevormwald
WohnZimmer in der Nordstraße: Der Bauantrag ist eingereicht
Bürgermeister Johannes Mans hat in dieser Woche den Bauantrag für das „WohnZimmer“...
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Stadtfest Rade Beitragsbild
Stadtfest in der Innenstadt vom 10.-12.05.2024
Am Muttertagswochenende 10.05. -12.05.2024 findet wieder das traditionelle Stadtfest ...
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InHK Innenstadt II

Die am nördlichsten Punkt des Oberbergischen Kreises gelegene Stadt Radevormwald befindet sich in einem starken Wandel – einem Wandel in vielen stadtbildprägenden Bereichen wie die der Demografie und der Wirtschaft.

Bereits mit den „Integrierten Handlungskonzept Innenstadt I“ konnten im Rahmen der Städtebauförderung in den Jahren 2010 bis 2017 zahlreiche Maßnahmen zur Verbesserung des Stadtbildes, zur Modernisierung der Innenstadt und Steigerung der Aufenthaltsqualität, sowie zur aktiven Stadtbildpflege umgesetzt werden. So wurde beispielsweise der Marktplatz konzeptionell und funktionell erneuert, das Schlossmacherzentrum mit der Umgebung modernisiert und Straßenzüge wie die Kaiserstraße barrierefrei umgestaltet.

Das „Integrierte Handlungskonzept Innenstadt II“ setzt seit 2018 die Arbeit der Innenstadtentwicklung fort. Der Geltungsbereich der Innenstadtentwicklung ist um angrenzende Gebiete erweitert worden und die Maßnahmen auf Basis des bereits vollzogenen Wandels weiterentwickelt.

Beschlussfassung InHK II
Stadtrat beschließt das Integrierte Handlungskonzept Innenstadt II
2018
Das Citymanagement nimmt seine Arbeit auf
2021
Die Gebäude Nordstraße 4-8 werden abgerissen
2023
Umbaumaßnahmen der Grabenstraße und Weststraße sind gestartet
2024
Geplante Aufstellung von ergänzendem Stadtmobiliar
2024
Geplanter Beginn Umgestaltung Oststraße, Bischof-Bornewasser-Straße, Schützenstraße
2026
2017
Aufnahme Städtebauförder-programm Aktive Stadt- und Ortsteilzentren der Städtebauförderung
2020
Die Kaiserstraße West wird umgestaltet
2021
Imagefilm
Der im Rahmen des InHK II erstellte Imagefilm der Stadt Radevormwald hat Premiere.
2023
Geplanter Beginn der Sanierungsmaßnahmen life-ness
2024
Geplanter Beginn des Neubaus WohnZimmer Nordstraße
2024
Geplante Fertigstellung des InHK II

Maßnahmen für die Innenstadt

WohnZimmer »

Angrenzend an den Marktplatz entsteht in der Nordstraße die „gute Stube“ für die Innenstadt – das WohnZimmer.

Kaiserstraße West »
Imagefilm »

Entdecken Sie Ihre Stadt neu mit dem neuen Imagefilm von Radevormwald!

Grabenstraße und Weststraße »

Die Straßen in der Innenstadt erhalten eine einheitliche und freundliche Gestaltung.

Stadtmöblierung »

Weitere bequeme Sitzgelegenheiten am Schlossmacherzentrum!

Stadtbad Life-ness »

Eine Frischekur für das life-ness! Erfahren Sie hier alles über die Ertüchtigung des Schwimm- und Sportbades.

VErfügungsfonds

Ihnen fällt ein Projekt ein, das bisher nicht zur Sprache gekommen ist?
Sie finden, der Innenstadt in Radevormwald fehlt etwas?

Bringen Sie Ihre Ideen für Projekte wie Kunst im öffentlichen Raum, Begrünung, Möblierung oder was Ihnen sonst noch einfällt ein.
Finanziert werden könnte Ihre Idee für die Innenstadt Radevormwald über den Verfügungsfonds.

Liegt Ihre Idee im Projektgebiet?

So funktioniert's

Der Verfügungsfonds bietet für Bürgerinnen und Bürger, Vereine und sonstige Engagierte die Möglichkeit, sich ihre Projektidee für die Innenstadt Radevormwald fördern zu lassen. Er besteht zur Hälfte aus öffentlichen Fördergeldern und zur anderen Hälfte aus privaten Mitteln und kann hauptsächlich für investive und investitions-vorbereitende Maßnahmen genutzt werden.

» Richtlinie Verfügungsfonds

Gefördert werden Projekte, die einen nachhaltigen und öffentlich wahrnehmbaren Nutzung für die Innenstadt und das Sanierungsgebiet bringen. Dazu gehören

  • Maßnahmen zur Stärkung der Stadtteilkultur
  • Maßnahmen zur Belebung des Einzelhandels
  • Maßnahmen zur Aufwertung des Stadtbildes
  • Maßnahmen zur Imagebildung
  • Maßnahmen der Öffentlichkeitsarbeit
  • Maßnahmen/Aktionen/Workshops zur Aufwertung der Innenstadt
  • Maßnahmen zur Gestaltung des öffentlichen Raumes
  • Mitmachaktionen/Festivitäten in der Innenstadt
  • Maßnahmen zur Attraktivierung der Außengastronomie

Die Maßnahmen müssen investiv oder investitionsvorbereitend sein. Eine ausführliche Liste mit Beispielprojekten finden Sie hier zum Download.

» Beispielprojektideen

Zunächst beraten Sie sich über Ihre Idee mit dem Fördermittelmanagement der Stadt Radevormwald. Im persönlichen Gespräch können Sie klären, ob das Projekt grundsätzlich die Voraussetzungen für eine Förderung erfüllt. Anschließend füllen Sie den Antrag mit dem Finanzplan aus und reichen diesen beim Fördermittelmanagement ein. Im Antragsformular werden Sie gebeten Ihr Projekt schriftlich zu beschreiben und insbesondere zu erläutern, welchen Mehrwert es für die Innenstadt erzielt, außerdem skizzieren Sie die von Ihnen veranschlagten Kosten. Das zum Download stehende Merkblatt Antragstellung hilft Ihnen Schritt für Schritt durch den gesamten Prozess der Projektdurchführung.

» Merkblatt Antragstellung

Nachdem Sie Ihren Antrag eingereicht haben, wird das Projekt im Entscheidungsgremium des Verfügungsfonds vorgestellt. Dieses entscheidet über die Bewilligung. Sobald die Entscheidung für Ihr Projekt gefallen ist, erhalten Sie schriftlich einen Zuwendungsbescheid. Erst nach Erhalt des Zuwendungsbescheides dürfen Sie mit Ihrem Projekt beginnen!

Starten Sie mit Ihrem Projekt erst, wenn Sie den Zuwendungsbescheid erhalten haben. In diesem ist auch der Durchführungszeitraum genannt, in dem das Projekt durchgeführt werden muss. Sie können nur Kosten zur Abrechnung bringen, die in diesem Durchführungszeitraum angefallen sind!

Einzelpersonen, Unternehmen, Vereine und Bürgerinitiativen, Verbände, gemeinnützige Träger, Bildungs- und Betreuungseinrichtungen.

Es werden Investitionskosten, Sachkosten und externe Honorarkosten gefördert. Nicht gefördert werden laufende und reguläre Sach-, Betriebs- und Personalkosten des Antragstellers.

Mit Fragen und Projektideen wenden Sie sich gerne an das Fördermittelmanagement der Stadt Radevormwald:

Stadt Radevormwald
Fördermittelmanagement
Sabine Radermacher
Telefon: +49 2195 606 215
E-Mail: Sabine.Radermacher@radevormwald.de

Diese Projekte wurden bereits mit Hilfe des Verfügungsfonds umgesetzt                    

2021

„Wir rollen den Bürgern den Roten Teppich aus“: Die Eingänge der Geschäfte in der Innenstadt ziert ein roter Teppich als Zeichen der Wertschätzung und Dankbarkeit für den lokal getätigten Einkauf – ein von der Werbegemeinschaft „Rade lebt“ e.V. initiiertes Projekt.

Die Maßnahme diente nach der Zeit in der Covic-19-Pandemie zur Wiederbelegung der Innenstadt, Belebung des Einzelhandels und der Imageverbesserung.

Mit dem Projekt wurde eine besondere und einladende Ausstattung der Innenstadt erreicht. Nicht nur stärkt es durch die symbolische Wertschätzung die Bindung der Menschen vor Ort mit der Radevormwalder Innenstadt, sondern macht durch diese Besonderheit auch über die Stadtgrenzen hinaus auf sich aufmerksam, was zu einer Profilschärfung in der Region führt.

Die Maßnahme wurde mit 50 %, der angefallenen Nettoausgaben, aus dem Verfügungsfonds gefördert.

 

Presseartikel

Fotos: Von Internetseite radelebt.

https://radelebt.de/index.php/about/193-rader-gutschein-4

2022/2023

Weingeschäft „Korkenzieher“ am Marktplatz: Neue Bistromöbel für die Außengastronomie

Gefördert wurde die Anschaffung von 14 Stühlen mit Polstern und 5 Tischen.

Ziel dieser Maßnahme war es, ein nachhaltiger Nutzen für die Innenstadt wie die Belebung des Einzelhandels, die Aufwertung des Stadtbildes, Imagebildung und Gestaltung des öffentlichen Raumes.

Bisher war die Fläche ungenutzt bzw. lediglich als Wegefläche für Fußgänger nutzbar.

Mit der erstmaligen Ausstattung und Einrichtung der Außengastronomie mit Möbeln wurden die nachhaltige Entwicklung innerhalb des Sanierungsgebietes und eine Imageverbesserung der Innenstadt dauerhaft erzielt.

Es gab durchweg positive Rückmeldungen die bestätigten, dass die Entscheidung für die Außengastronomie und die Auswahl der Möbel richtig war. Das Erscheinungsbild und der öffentliche Raum wurden durch die Anschaffung/Ausstattung mit hochwertigen Möbeln deutlich verbessert.

Eine Belebung des Marktplatzes durch Bürgerinnen und Bürger sowie Besucherinnen und Besucher ist erfolgt.

Die Maßnahme wurde mit 50 %, der angefallenen Nettoausgaben, aus dem Verfügungsfonds gefördert.

 Presseartikel            

Fotos: Herr Sensen

2022/2023

Künstlerische Gestaltung von Beton-Sitzwürfeln in der Innenstadt

Gefördert wurde die künstlerische Planung und Installation von 25/30 Betonklötzen mit farbigen pulverbeschichteten Edelstahlhauben.

Ziel dieser Maßnahme ist ein nachhaltiger Nutzen für die Innenstadt wie die Aufwertung des Stadtbildes, Imagebildung und Gestaltung des öffentlichen Raumes.

Der Künstler Prof. Christoph Dahlhausen wurde mit der Planung um Umgestaltung der Betonwürfel beauftragt.

Die Platzierungen der Würfel, wurden gemeinsam mit dem Künstler, dem Bauamt, dem Baubetriebshof und dem Antragsteller festgelegt. Teilweise wurden vorhandene Würfel entfernt und an neuen Standorten aufgestellt. Im Zeitraum Sommer 2022 bis Mai 2023 wurden die genauen Standorte festgelegt. Bis zur endgültigen Standortbestimmung waren die Bürger aufgerufen, sich final an möglichen schönen, besonderen Standorten zu beteiligen.

Der Künstler Prof. Christoph Dahlhausen erstellte die Edelstahl-Farbmetallkuben für die neuen Standorte in den Stadtfarben ROT, GRÜN, WEISS, SILBER und SCHWARZ.

In mehreren Installationsetappen wurden die Sitzwürfel in der Zeitspanne September bis November 2023 aufgestellt.

Das Projekt dient der Aufwertung und der Herausforderung moderner Innenstädte, einem Ort des Zusammenkommens und sich Aufhaltens in der Innenstadt von Radevormwald. Gleichzeitig sorgt es für eine Verbesserung der Wohnqualität und des Lebensgefühls der Bürger und der Gäste der Stadt Radevormwald.

Die Ziele einer nachhaltigen Aufwertung des Stadtbildes konnte hiermit erreicht werden, ebenso der Gestaltung- und Imagegewinn für die Radevormwalder Innenstadt.

Die Verknüpfung mit dem Illuminationskunstwerk der Friedenseiche an zentraler Stelle auf dem Marktplatz unterstreicht diese Wirkung. Die pulverbeschichteten Edelstahl Farbmetallkuben sind witterungsbeständig und langlebig und somit auch nachhaltig. Durch die Fertigung der Maßnahme wurden die Kunstilluminationen als Alleinstellungsmerkmal der Stadt weiter herausgearbeitet und fortgeführt.

Alle neu gestalteten Sitzwürfel gingen nach Beendigung der Maßnahme in das Eigentum der Stadt Radevormwald über.

Die Maßnahme wurde mit 50 %, der angefallenen Nettoausgaben, aus dem Verfügungsfonds gefördert.

Presseartikel

 
 
Fotos: Michael Scholz

2024

Blumenampeln schmücken die Straßenlaternen in der Innstadt:             Zeichen des Dankes der Werbegemeinschaft „Rade lebt“ e.V. an die Stadt und ihre Bürger für ihr 25-jähiges Bestehen    

Gefördert wurde die Anschaffung von 31 Flower baskets (Blüten-Körbe) mit Bepflanzung und Befestigung an Straßenlaternen in der Innenstadt.

Ziel dieser Maßnahme ist ein nachhaltiger Nutzen für die Innenstadt wie die Aufwertung des Stadtbildes, Imagebildung und Gestaltung des öffentlichen Raumes.

Die bunten Flower baskets sollen die Plätze in der Innenstadt verschönern und die Aufenthaltsqualität erhöhen.

Der Effekt ist unmittelbar vorhanden, denn nach der Installation der Flower Baskets sind die Blumen sofort sichtbar und werden unmittelbar von Besuchern der Innenstadt wahrgenommen. Die Aufenthaltsqualität wird gesteigert, die Innenstadt wird bunter und zugleich ökologisch wertvoller, da sich bei den Pflanzen auch Bienen-Nahrungspflanzen befinden. Die Maßnahme ist nachhaltig, die Bepflanzung bleibt den gesamten Sommer, die Baskets sind wiederverwendbar und die Fortführung der Bepflanzung für die Folgejahre ist geplant.

Die Flower basket wurden in Abstimmung mit dem Antragstellen durch den Betriebshof der Stadt befestigt.

Die „Blühende Innenstadt“ hat viel positive Rückmeldung aus der Bevölkerung erhalten. Das Stadtbild und damit verbunden das Image der Innenstadt Radevormwald wurde deutlich verbessert.

Die Maßnahme wurde mit 50 %, der angefallenen Nettoausgaben, aus dem Verfügungsfonds gefördert.

 

Presseartikel

Regina Hildebrandt, Umweltbeauftragte der Stadt, und Folko Alexander Sensen, Vorsitzender der Werbegemeinschaft, präsentieren die neuen „Flower Baskets“. Im Hintergrund ist Tjalling Wiersma gerade dabei, einen davon zu installieren.

Foto: Stefan Gilsbach, Rheinische Post 01.05.2024,

Gestalten Sie mit!

Öffentliche und private Investitionen gehen Hand in Hand bei der Entwicklung des historischen Stadtkerns. Daher beteiligen sich Bund, Land und die Stadt Horn-Bad Meinberg über das Haus- und Fassadenprogramm an der Modernisierung Ihres Wohn- und/oder Geschäftshauses.

Wie Sie eine Förderung beantragen können und was Sie sonst noch wissen müssen, erfahren Sie hier.

Die Gestaltung von Fassaden und Dachflächen, insbesondere:

  • die Freilegung und Sanierung von Fachwerkfassaden,
  • die fachgerechte Instandsetzung sonstiger Gebäudefassaden,
  • der Einbau von Holzfenstern,
  • der Einbau von Holztüren und –toren
  • die Dacheindeckung mit roten Tonziegeln
  • sowie die Entsiegelung, Begrünung, Herrichtung und Gestaltung von Hof- und Gartenflächen

Die Förderung mehrerer Teilmaßnahmen ist möglich.
Neben Baukosten sind Ausgaben für vorbereitende Maßnahmen wie fachliche Planungen,  Beratung und Betreuung ebenfalls anteilig förderfähig.

→ Richtlinie

Der Zuschuss beträgt 50 Prozent der als förderfähig anerkannten Kosten. Je nach Teilmaßnahme gelten verschiedene Förderhöchstsummen. Weitere Informationen
können Sie der Richtlinie über die Vergabe von Zuschüssen für stadtbildpflegerische Maßnahmen entnehmen. Diese stellen Ihnen die DSK oder die Stadt Horn-Bad Meinberg gerne zur Verfügung.

  • Eigentümer:innen
  • Erbbauberechtigte
  • Personen mit eigentümergleicher Rechtsstellung

Das Gebäude muss innerhalb des festgelegten Sanierungsgebiets liegen. Grundsätzlich ist ebenfalls zu beachten, dass die Städtebauförderung nachrangig gegenüber anderen Fördermitteln zu behandeln ist. Das bedeutet, sollte es für Ihr Vorhaben andere Fördermöglichkeiten geben, etwa über die kfW oder die NRW.Bank, müssen diese Fördermöglichkeiten genutzt werden. Ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht allerdings nicht.

Eine rückwirkende Förderung ist leider nicht möglich. Bitte beachten Sie, dass die Arbeiten noch nicht angefangen haben dürfen, auch eine Beauftragung der ausführenden Firma oder Firmen darf noch nicht erfolgt sein. Die Beauftragung eines Planers und dessen Leistungen schließen eine Förderung allerdings nicht aus.

Die Arbeiten müssen von einem Fachbetrieb ausgeführt werden. Sollten Sie die Arbeiten dennoch selbst vornehmen wollen, können Sie für die Materialkosten von der Förderung profitieren. Beachten Sie bitte, dass auch in diesem Fall eine rückwirkende Begünstigung nicht möglich ist.

Die Förderung wird über einen Zuwendungsantrag direkt bei der Stadt Horn-Bad Meinberg beantragt. Dem Antrag sind weitere Unterlagen wie Kostenvoranschläge, Eigentümernachweis und ähnliches beizufügen. Sie können die DSK oder die Stadt Horn-Bad Meinberg gerne ansprechen und wir helfen Ihnen kostenlos bei der Zusammenstellung der Unterlagen und der Beantragung.

→ Checkliste

→ Antragsformular

Eigentümer:innen von Immobilien im Sanierungsgebiet können die Modernisierungskosten von der Einkommenssteuer absetzen. Bei der erhöhten steuerlichen Begünstigung können die Kosten bereits innerhalb von 12 Jahren vollständig von der Steuer abgesetzt werden. Instandhaltungsmaßnahmen sind allerdings von dieser Regelung ausgenommen.

Damit Sie die steuerliche Begünstigung beim Finanzamt anerkannt bekommen, benötigen Sie eine Bescheinigung der Stadt Horn-Bad Meinberg über die umgesetzten Maßnahmen. Die Grundlage für eine solche Bescheinigung bildet eine Modernisierungsvereinbarung zwischen dem Eigentümer und der Stadt.

Die Prüfung und eine verbindliche Auskunft über die voraussichtliche Höhe der Steuervergünstigung obliegen dem zuständigen Finanzamt. Fragen zum Thema Steuern und steuerliche Vergünstigungen sollten Sie mit einem Steuerberater klären.

Die Modernisierungsvereinbarung muss von Beginn der Maßnahmen mit der Stadt abgeschlossen werden.

Eine Förderung kann pro Objekt nur einmal beantragt werden. Sprechen Sie uns an, wir helfen Ihnen gerne, alle notwendigen Maßnahmen mit einem Förderantrag zu beantragen.

Sie können sich mit allen Fragen rund um eine Modernisierung, auch zur Ideenfindung, gerne an die DSK oder die Stadt Horn-Bad Meinberg wenden, selbstverständlich kostenlos.

Neben der Förderung von Gebäudeaußenelementen über das Haus-und Hofflächenprogramm kann auch die durchgreifenden Sanierung einer denkmalgeschützten oder stadtbildprägenden Immobilie mit Hilfe der Städtebauförderung erfolgen.

Ziel einer solchen Fördermaßnahme ist die Sicherung, Modernisierung und Instandsetzung von Gebäuden und sonstigen Anlagen durch die Umsetzung eines Maßnahmenbündels. Die Instandsetzungsmaßnahmen dienen der Behebung von baulichen Missständen

Maßnahmen zur durchgreifenden Sanierung einer denkmalgeschützten oder stadtbildprägenden Immobilie (innen und außen) z.B.:

  • Erneuerung Fassade und Dach
  • Aufwertung Hofflächen
  • Anpassung von Grundrissen
  • Erneuerung von Elektroinstallationen
  • Erneuerung sanitären Einrichtungen
  • Herstellung Barrierefreiheit

 

Ziel einer Fördermaßnahme ist die Sicherung, Modernisierung und Instandsetzung von stadtbildprägenden Gebäuden durch die Umsetzung eines Maßnahmenbündels. Im Zuge der Modernisierung erfolgt eine Verbesserung des Gebrauchswertes.

Die Instandsetzungsmaßnahmen dienen zur Behebung von baulichen Missständen. Reine Instandhaltungsmaßnahmen werden nicht gefördert.

Die Förderung erfolgt in Form eines Zuschusses in Höhe von bis zu 25 Prozent der förderfähigen Kosten. Die aus der Gebäudenutzung zu erwartenden Einnahmen sowie die Finanzierung werden bei der Ermittlung der Förderhöhe berücksichtigt. Förderanträge können Sie jährlich über die Stadt bei der Bezirksregierung stellen.

  • Es besteht kein rechtlicher Anspruch auf Förderung.
  • Die Maßnahme muss innerhalb des Sanierungsgebietes „Stadtkern Horn“ liegen.
  • Antragsberechtigt sind Eigentümer:innen, Erbbauberechtigte und Personen mit eigentümergleicher Rechtsstellung.
  • Mit der Durchführung der Maßnahme darf vor Bewilligung nicht begonnen werden.
  • Alle Maßnahmen müssen von einem Fachunternehmen ausgeführt werden.
  • Erforderliche Genehmigungen müssen vorliegen.
  • Voraussetzung für den Erhalt von Fördermitteln ist der Abschluss eines städtebaulichen Vertrages zwischen der Stadt und dem:der Antragsteller:in.
  • Die Durchführungsfrist wird nach Absprache zwischen dem:der Eigentümer:in und der Stadt vertraglich festgehalten.

Sie können sich mit allen Fragen rund um eine Modernisierung, auch zur Ideenfindung, gerne an die DSK oder die Stadt Horn-Bad Meinberg wenden, selbstverständlich kostenlos.

Unser historischer Stadtkern soll schöner werden!! Helfen Sie mit!!

Ihnen fällt ein Projekt ein, das bisher nicht zur Sprache gekommen ist? Sie finden dem historischen Stadtkern Horns fehlt etwas? Bringen Sie Ihre Ideen für Projekte wie Kunstaktionen, Begrünung, Möblierung oder was Ihnen sonst noch einfällt ein. Finanziert werden könnte Ihre Idee für Horn über den Verfügungsfonds.

Der Verfügungsfonds setzt sich zu 75 % aus öffentlichen und zu 25 % aus privaten Finanzmitteln zusammen. Bund, Land und die Stadt Horn-Bad Meinberg zahlen für jeden Euro, der aus privaten Mitteln in den Verfügungsfonds eingezahlt wird, einen weiteren Euro in den Fonds. Zur Aktivierung der öffentlichen Förderung sind demnach private Mittel notwendig.

→ Richtlinie

Gefördert werden:

  • Investive Maßnahmen zur Stärkung der Stadtteilkultur
  • Investive Maßnahmen zur Aufwertung des Stadtbildes
  • Investive Maßnahmen zur Imagebildung
  • Investive Maßnahmen zur Belebung des Einzelhandels

sowie

  • Maßnahmen der Öffentlichkeitsarbeit
  • Maßnahmen/Aktionen/Workshops zur Aufwertung des Historischen Stadtkerns Horn
  • Mitmachaktionen/Festivitäten im Historischen Stadtkern Horn
  • Sonstige geeignete Maßnahmen zur Stärkung und Entwicklung des Historischen Stadtkerns Horn und Aktivierung der verschiedenen Stadtkernakteure

soweit sie Teil investiver Maßnahmen sind.

Einzelpersonen, Unternehmen, Vereine und Bürgerinitiativen, Verbände, gemeinnützige Träger, Bildungs- und Betreuungseinrichtungen

Es werden Investitionskosten, Sachkosten und Honorarkosten gefördert.

Anträge können schriftlich an die Stadt Horn-Bad Meinberg gerichtet werden. Dem Antrag sind Unterlagen der zu erwartenden Kosten, etwa über Angebotsabfragen, beizufügen. Die DSK und die Stadt Horn-Bad Meinberg helfen Ihnen gerne weiter.

→ Antragsformular

Eine rückwirkende Förderung ist leider nicht möglich. Bitte beachten Sie, dass auch eine Auftragserteilung an ein Unternehmen bereits die Förderung ausschließt. Planungsleistungen sind von dieser Regelung ausgenommen.

Es gibt eine sogenannte Bagatellgrenze, die bei 200 € liegt. Dies bedeutet, dass ein Projekte oder eine Aktion mindestens Kosten in Höhe von 400 € verursachen muss, um von der Förderung profitieren zu können. Zum anderen ist die Förderung auf 10.000 €, also auf 20.000 € Kosten pro Projekt/ Aktion, begrenzt.

Sofern Sie sich für eine finanzielle Beteiligung am Verfügungsfonds entschließen, können Sie diese als Spende steuerlich geltend machen.

Zuwendungen für Projekte aus den Bereichen Kunst und Kultur, Denkmalschutz und Denkmalpflege, Kriminalprävention, Sport, Heimatpflege und Heimatkunde, traditionelles Brauchtum, bürgerschaftliches Engagement zugunsten gemeinnütziger, mildtätiger und kirchlicher Zwecke können als Spende bescheinigt werden.

Die Spendenbescheinigung wird Ihnen von der Stadt Horn-Bad Meinberg ausgestellt.

Die Stadt Horn-Bad Meinberg stellt eine entsprechende Spendenbescheinigung aus.

Sie können sich mit allen Fragen rund um den Verfügungsfonds, auch zur Ideenfindung, gerne an die DSK oder die Stadt Horn-Bad Meinberg wenden, selbstverständlich kostenlos.

Bereits umgesetzte Projekte im Stadtkern

Die Landesregierung Nordrhein-Westfalen und der Landtag Nordrhein-Westfalen stellten 100 Mio. Euro für ein das landeseigene  „Sofortprogramm zur Stärkung der Innenstädte und Zentren in Nordrhein-Westfalen 2020“ zur Verfügung.

Zielsetzung des Förderprogrammes war, den Städten und Gemeinden in einem Zeitraum von bis zu zwei Jahren die Möglichkeit zu geben, neue Nutzungen in leerstehenden Ladenlokalen in der Innenstadt zu etablieren. Der Fördergegenstand bezieht sich auf die Anmietung von Ladenlokalen durch die Stadt und deren Weitervermietung zu einer stark reduzierten Miete von bis zu zwei Jahren an Dritte.
 
Auch in der Innenstadt von Radevormwald hatte die weltweite Pandemie deutliche Spuren hinterlassen. Die Stadt intervenierte und hat mit Unterstützung des Fördergegenstands „Verfügungsfonds Anmietung“ aus diesem Sofortprogramm dem Leerstand entgegengewirkt und dafür bestimmte Ladenflächen in der Innenstadt angemietet.
 

Das vom 01.02.2020 bis 31.12.2022 beauftragte Citymanagement und die Stadt Radevormwald haben im Laufe des Jahres 2020 durch Begehungen vor Ort und Gesprächen mit Eigentümern den Bestand an leerstehenden Ladenlokale ermittelt. Auch wurden eine mögliche Investitionsbereitschaft der Eigentümer ermittelt und Probleme bei der Vermietung erfragt.

Anfang des Jahres 2021 wurde Kontakt mit den zuvor ermittelten Eigentümern aufgenommen und das Interesse an einer Weitervermietung der leerstehenden Ladenlokale, zu günstigeren Konditionen, abgefragt. Sie wurden über die Bewilligung der Fördermittel und das mögliche Förderverfahren informiert.

Ebenso wurde in Presseartikeln über die Bewilligung der Fördermaßnahme berichtet sowie das Verfahren erläutert. Es erfolgte auch eine Bewerbung über den Blog des Citymanagements. Darüber hinaus entwarf das Citymanagement Plakate, die in den leerstehenden Ladenlokalen ausgehängt wurden. Aufgrund dieser Maßnahmen kamen bereits Anfragen von Interessenten, die gerne ein Ladenlokal anmieten wollten.

Das Citymanagement führte Beratungsgespräche mit Eigentümern sowie Nutzungsinteressierten und kümmerte sich um die Anmietung und Vermietung der Ladenlokale. Es unterstützte zudem bei der Erarbeitung der jeweiligen Miet- und Untermietverträgen.

Verfügungsfonds Anmietung

  •  Fördergegenstand sind die Anmietung von leerstehenden Ladenlokalen und deren Weitervermietung zu einer reduzierten Miete für einen Zeitraum von zwei Jahren sowie (ergänzend) die Herrichtung der Ladenlokale für die neue Nutzung

01.01.2021 – 31.12.2023

  • Das leerstehende Ladenlokal muss im Konzentrationsbereich der Innenstadt liegen. 
  • Die förderfähige Mietfläche ist auf 300 qm begrenzt.

Leerstandsvermietung in Radevormwald mit Unterstützung der Fördermittel des „Verfügungsfonds Anmietung“:

Modegeschäft „Gabis Klamöttchen“

Presseartikel zur Eröffnung Gabis Klamöttchen

E-Scooter Verleih- und Verkauf „e-cooler“

e-cooler wurde mit dem Förderprogramm zum 01.09.2021 eröffnet und bis 31.12.2022 gefördert. Nach Ablauf der Förderung wird das Geschäft weitergeführt und Leerstand in der Innenstadt beseitigt.

 

Presseartikel zur Eröffnung e-cooler

Spielwarengeschäft „Modellbahnstube“

Presseartikel zur Eröffnung Modellbahnstube

Raum für Klang „Music pp“

Presseartikel zur Eröffnung Music pp

Dönerecke

Weitere umgesetzte Maßnahmen mit Unterstützung der Fördermittel aus „Schaffung von Innenstadtqualitäten“

– ein weiterer Förderbaustein des Förderprogramms „Sofortprogramm zur Stärkung der Innenstädte und Zentren in Nordrhein-Westfalen   2020“:                                                                                                                 

Auf den Rückgang der Weitervermietung von leerstehenden Ladenlokalen reagierte die Stadt mit einer Antragstellung auf Zweckbindungsänderung zu Gunsten des Förderbausteins „Schaffung von Innenstadtqualitäten“.

Ziel war hier, durch die Anschaffung von zwei Mobilen Gärten die Aufenthaltsqualität der Innenstadt deutlich zu verbessern. Nach Erhalt des Bewilligungsbescheides vom 21. März 2023 wurde umgehend mit der Umsetzung der Maßnahme begonnen.

Die zwei Mobilen Gärten wurden im Mai 2023 geliefert und in Abstimmung mit der Bevölkerung, Politik und Verwaltung an ihren Standorten aufgestellt. Die Mobilen Gärten sind mit Wassertanks und Solarpanelen verbaut, so dass der Wasserkreislauf selbständig und fortwährend sichergestellt ist. Den heimischen und bienenfreundlichen Pflanzen, die in den vertikalen Trennwänden verpflanzt sind, wird das Wachstum und Überleben dauerhaft ermöglicht. Durch die Versetzung der Mobilen Gärten innerhalb des Stadtgebietes konnte die ökologische Aufwertung bereits an verschiedenen Standorten beobachtet werden. Die Mobilen Gärten, die auch als Sitzgelegenheit dienen, werden gut von der Bevölkerung angenommen und genutzt.

2024 wurden sie mit einer neuen bienenfreundlichen Bepflanzung wieder in der Innenstadt aufgestellt.

Vertikalgarten am Standort Burgstraße

Vertikalgarten am Standort Schlossmacherplatz

Als weitere Maßnahme im Rahmen der „Schaffung von Innenstadtqualitäten“ wurde im Zeitraum Mai – Juli 2022 mit Unterstützung der Fördermittel das Lichtkunstprojekt mit dem Titel „Unbemanntes Farb-Objekt“ an der Friedenseiche umgesetzt.

Die Planung und Umsetzung der künstlerischen Maßnahme erfolgte durch den Künstler Dr. Christoph Dahlhausen.

Hierfür wurde die vorhandene Sitzbank um die historisch für Radevormwald bedeutende Friedenseiche auf dem Marktplatz künstlerisch durch Licht-Kunst sowie die Verbindung mit einer prägnanten Farbgestaltung im bergischen Dreiklang und mit den Farben des Stadtwappens deutlich aufgewertet. Der Sitzbereich ist nun ein Higlight und Hingucker. 

Es wurde ein Kunst- und Farbobjekt geschaffen, welches für die Stadt eine Einzigartigkeit darstellt.

In Radevormwald sind bereits weitere Kunst- / Lichtobjekte in der Innenstadt installiert worden, so dass sich das Stadtbild durch ihre einzigartigen Installationen von anderen Städten absetzt. Damit hat sich die Wertigkeit der Innenstadt deutlich erhöht.

Vor Umsetzung der Maßnahme

Nach Umsetzung der Maßnahme

Fotos: Christoph Dahlhausen und VG-Bildkunst

Gefördert durch:

Sofortprogramm zur Stärkung der Innenstädte und Zentren in Nordrhein-Westfalen 2020

Die Landesregierung Nordrhein-Westfalen und der Landtag Nordrhein-Westfalen stellten 100 Mio. Euro für ein das landeseigene  „Sofortprogramm zur Stärkung der Innenstädte und Zentren in Nordrhein-Westfalen 2020“ zur Verfügung.

Zielsetzung des Förderprogrammes war, den Städten und Gemeinden in einem Zeitraum von bis zu zwei Jahren die Möglichkeit zu geben, neue Nutzungen in leerstehenden Ladenlokalen in der Innenstadt zu etablieren. Der Fördergegenstand bezieht sich auf die Anmietung von Ladenlokalen durch die Stadt und deren Weitervermietung zu einer stark reduzierten Miete von bis zu zwei Jahren an Dritte.
 
Auch in der Innenstadt von Radevormwald hatte die weltweite Pandemie deutliche Spuren hinterlassen. Die Stadt intervenierte und hat mit Unterstützung des Fördergegenstands „Verfügungsfonds Anmietung“ aus diesem Sofortprogramm dem Leerstand entgegengewirkt und dafür bestimmte Ladenflächen in der Innenstadt angemietet. 
 

Das vom 01.02.2020 bis 31.12.2022 beauftragte Citymanagement und die Stadt Radevormwald haben im Laufe des Jahres 2020 durch Begehungen vor Ort und Gesprächen mit Eigentümern den Bestand an leerstehenden Ladenlokale ermittelt. Auch wurden eine mögliche Investitionsbereitschaft der Eigentümer ermittelt und Probleme bei der Vermietung erfragt.

Anfang des Jahres 2021 wurde Kontakt mit den zuvor ermittelten Eigentümern aufgenommen und das Interesse an einer Weitervermietung der leerstehenden Ladenlokale, zu günstigeren Konditionen, abgefragt. Sie wurden über die Bewilligung der Fördermittel und das mögliche Förderverfahren informiert.

Ebenso wurde in Presseartikeln über die Bewilligung der Fördermaßnahme berichtet sowie das Verfahren erläutert. Es erfolgte auch eine Bewerbung über den Blog des Citymanagements. Darüber hinaus entwarf das Citymanagement Plakate, die in den leerstehenden Ladenlokalen ausgehängt wurden. Aufgrund dieser Maßnahmen kamen bereits Anfragen von Interessenten, die gerne ein Ladenlokal anmieten wollten.

Das Citymanagement führte Beratungsgespräche mit Eigentümern sowie Nutzungsinteressierten und kümmerte sich um die Anmietung und Vermietung der Ladenlokale. Es unterstützte zudem bei der Erarbeitung der jeweiligen Miet- und Untermietverträgen.

  •  Fördergegenstand sind die Anmietung von leerstehenden Ladenlokalen und deren Weitervermietung zu einer reduzierten Miete für einen Zeitraum von zwei Jahren sowie (ergänzend) die Herrichtung der Ladenlokale für die neue Nutzung

01.01.2021 – 31.12.2023

  • Das leerstehende Ladenlokal muss im Konzentrationsbereich der Innenstadt liegen. 
  • Die förderfähige Mietfläche ist auf 300 qm begrenzt.

Leerstandsvermietung in Radevormwald mit Unterstützung der Fördermittel des "Verfügungsfonds Anmietung":

Modegeschäft „Gabis Klamöttchen“

Presseartikel zur Eröffnung Gabis Klamöttchen

E-Scooter Verleih- und Verkauf „e-cooler“

e-cooler wurde mit dem Förderprogramm zum 01.09.2021 eröffnet und bis 31.12.2022 gefördert. Nach Ablauf der Förderung wird das Geschäft weitergeführt und Leerstand in der Innenstadt beseitigt.







Presseartikel zur Eröffnung e-cooler

Spielwarengeschäft „Modellbahnstube“

Presseartikel zur Eröffnung Modellbahnstube

Raum für Klang „Music pp“

Presseartikel zur Eröffnung Music pp

Dönerecke

Weitere umgesetzte Maßnahmen mit Unterstützung der Fördermittel aus „Schaffung von Innenstadtqualitäten“
 – ein weiterer Förderbaustein des Förderprogramms „Sofortprogramm zur Stärkung der Innenstädte und Zentren in Nordrhein-Westfalen 2020“:

Auf den Rückgang der Weitervermietung von leerstehenden Ladenlokalen reagierte die Stadt mit einer Antragstellung auf Zweckbindungsänderung zu Gunsten des Förderbausteins „Schaffung von Innenstadtqualitäten“.

Ziel war hier, durch die Anschaffung von zwei Mobilen Gärten die Aufenthaltsqualität der Innenstadt deutlich zu verbessern. Nach Erhalt des Bewilligungsbescheides vom 21. März 2023 wurde umgehend mit der Umsetzung der Maßnahme begonnen.

Die zwei Mobilen Gärten wurden im Mai 2023 geliefert und in Abstimmung mit der Bevölkerung, Politik und Verwaltung an ihren Standorten aufgestellt. Die Mobilen Gärten sind mit Wassertanks und Solarpanelen verbaut, so dass der Wasserkreislauf selbständig und fortwährend sichergestellt ist. Den heimischen und bienenfreundlichen Pflanzen, die in den vertikalen Trennwänden verpflanzt sind, wird das Wachstum und Überleben dauerhaft ermöglicht. Durch die Versetzung der Mobilen Gärten innerhalb des Stadtgebietes konnte die ökologische Aufwertung bereits an verschiedenen Standorten beobachtet werden. Die Mobilen Gärten, die auch als Sitzgelegenheit dienen, werden gut von der Bevölkerung angenommen und genutzt.

2024 wurden sie mit einer neuen bienenfreundlichen Bepflanzung wieder in der Innenstadt aufgestellt.

Vertikalgarten am Standort Burgstraße

Vertikalgarten am Standort Schlossmacherplatz

Als weitere Maßnahme im Rahmen der „Schaffung von Innenstadtqualitäten“ wurde im Zeitraum Mai – Juli 2022 mit Unterstützung der Fördermittel das Lichtkunstprojekt mit dem Titel „Unbemanntes Farb-Objekt“ an der Friedenseiche umgesetzt.

Die Planung und Umsetzung der künstlerischen Maßnahme erfolgte durch den Künstler Dr. Christoph Dahlhausen.

Hierfür wurde die vorhandene Sitzbank um die historisch für Radevormwald bedeutende Friedenseiche auf dem Marktplatz künstlerisch durch Licht-Kunst sowie die Verbindung mit einer prägnanten Farbgestaltung im bergischen Dreiklang und mit den Farben des Stadtwappens deutlich aufgewertet. Der Sitzbereich ist nun ein Higlight und Hingucker. 

Es wurde ein Kunst- und Farbobjekt geschaffen, welches für die Stadt eine Einzigartigkeit darstellt.

In Radevormwald sind bereits weitere Kunst- / Lichtobjekte in der Innenstadt installiert worden, so dass sich das Stadtbild durch ihre einzigartigen Installationen von anderen Städten absetzt. Damit hat sich die Wertigkeit der Innenstadt deutlich erhöht.

Vor Umsetzung der Maßnahme

Nach Umsetzung der Maßnahme

Fotos: Christoph Dahlhausen und VG-Bildkunst

Gefördert durch:

IMPRESSIONEN

Stadt Radevormwald
Burkhard Klein

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Burkhard.Klein@radevormwald.de

DSK Stadtentwicklung
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bernd.mailand@dsk-gmbh.de

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Stadt Radevormwald
Burkhard Klein

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DSK Stadtentwicklung
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